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"One for all?" – Entwicklung standardisierter Verfahren der Sozialen Diagnostik.

Referat auf der internationalen Fachtagung "Soziale Diagnostik. Stand der Entwicklung von Konzepten und Instrumenten", FH St. Pölten, 8./9. Mai 2008.

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Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen,

Vor knapp zwei Wochen ist das nahe Amstetten in die Schlagzeilen der Weltpresse gelangt.

Es fällt schwer, das an einer Tagung wie der unseren zu ignorieren. Immerhin hat die Familie des Herrn F. mehrmals die Sozialarbeit beschäftigt. Elisabeth F. hat, kann man den Zeitungsberichten trauen, im Alter von 16 Jahren mehrmals versucht, aus ihrer Familie zu flüchten. 2 Jahre später wurde sie in das Verlies gesperrt, das war 1984. Weitere 9 Jahre später, 1993, taucht das erste vermeintliche Findelkind auf und wird adoptiert, Zwei weitere sollten 1994 und 1997 folgen, sie werden in Pflege übernommen. Die Gefangenschaft von Elisabeth und den Kindern im Verlies sollte weitere 11 Jahre dauern, der Rest ist bekannt.

Dieser Fall mag besonders spektakulär sein, die kriminelle Energie des Täters besonders hoch. Der Fall ist alles andere als ein „normaler“ Jugendamtsfall. Aber er reiht sich ein in eine Serie spektakulärer Fälle des punktuellen Versagens von Jugendämtern als Kinderschutzeinrichtungen. Wir hatten in Deutschland den Fall Kevin, der große Publizität erhielt. In Steyr/Österreich gab es vor wenigen Jahren den Fall einer bei laufender Betreuung durch das Jugendamt verhungerten Jugendlichen. Erst vor wenigen Monaten den Fall Luca, bei dem u.a. die niederösterreichische Jugendwohlfahrt beteiligt war. Die Reihe ist noch länger, ich erspare mir die weitere Aufzählung.

Es sei noch darauf hingewiesen, dass solche Unfälle keine neue Erscheinung sind. Ich erinnere mich an ähnliche Vorfälle, wenn auch mit etwas geringerer Publizität, in den Jahren meiner eigenen Tätigkeit am Jugendamt in den 1970er- und 1980er-Jahren.

Sabine Ader hat in ihrer äußerst erhellenden Untersuchung namens „Was leitet den Blick“ eine Serie von weniger extrem, aber ebenfalls gelinde gesagt sehr unbefriedigend verlaufenden Jugendamtsfällen sorgfältig untersucht. Wir hofften, Sabine Ader als Referentin für diese Tagung gewinnen zu können, leider war es ihr nicht möglich, zu kommen. Ihr Referat hätte hohe Aktualität gehabt.

Aber wieso stelle ich diesen außerordentlichen Fall an den Beginn meines Referats? Alle Fachleute sagen, dass solche Fälle nie ganz ausgeschlossen werden können, und sie haben damit wohl Recht.

Ich spreche über den Amstettner Fall, weil er uns beschäftigt. Weil wir darüber diskutieren, und zwar als Fachleute darüber diskutieren. Weil er unser Berufsverständnis tangiert, weil er Fragen nach der Erkennbarkeit drastischer und gut verborgener grober Verletzungen von Kinderrechten und Menschenrechten durch unsere Klientinnen und Klienten aufwirft. Weil er unser Menschenbild, unser Bild von unseren KlientInnen in Frage stellt.

Ich gebe zu, aus gutem Grund habe ich bisher noch nicht zur Diagnostik in der Jugendwohlfahrt publiziert. Und das, obwohl ich meine langen Jahre des Front-Line Social Work in einem Jugendamt verbracht habe. In diesem Arbeitsfeld stellen sich Fragen der Diagnostik in besonderer Schärfe, um ein vielfaches widersprüchlicher, als in anderen Arbeitsfeldern. Und trotzdem: Wir, die wir nicht oder nicht mehr mit der Risikoeinschätzung für Kindeswohlgefährdungen, wie der etwas seltsame Terminus lautet, beschäftigt sind, können meines Erachtens einiges Lernen von den Problemen unserer Kolleginnen und Kollegen in diesem exponierten Feld. Wir können etwas lernen über unser Berufsverständnis und über unser Gegenstandsverständnis.

Es ist an der Zeit, sich dieser Herausforderung zu stellen.

Allen genannten Fällen ist gemeinsam, dass sie die Aufmerksamkeit der Behörden und damit der Sozialarbeit bereits geweckt hatten. Es ist nicht so, dass die Jugendämter keine Anzeichen wahrgenommen hätten, dass es sich möglicherweise um problematische Situationen handelt.

Trotzdem gab es bei all diesen Fällen etwas Verborgenes, etwas, das nicht bereits am Tisch lag. Die Frage, die wir uns stellen, und die wahrscheinlich auch die Kolleginnen und Kollegen beschäftigt, die mit Fällen wie diesen jemals zu tun hatten, ist: Hätten wir erkennen können, dass die Oberfläche täuscht? Dass alles in Wirklichkeit noch viel schlimmer ist, als wir denken und sehen?

Sozialarbeit hat da ein Problem: Der Modus, mit dem wir das Unmögliche schaffen, nämlich noch mit den Leuten zu reden, mit denen die meisten anderen nicht mehr reden können oder wollen, ist der Modus des Respekts, der Modus des Vertrauens. Des Vertrauens in die grundsätzlichen Möglichkeiten von Menschen, ein würdevolles Leben zu führen. Früher hätte man vielleicht gesagt, ein gottgefälliges Leben zu führen.

Dieser unser professioneller Modus der Kommunikation verträgt sich schlecht mit dem Modus des Verdachts. Einem Modus, der nötig wäre, um zum richtigen Zeitpunkt misstrauisch zu sein.

Wäre also der Verdacht der Modus, der zumindest in Arbeitsfeldern mit erhöhter Verantwortung, wie jenem der Jugendwohlfahrt, dominant sein sollte?

Nein, er ist es nicht. Bei der Untersuchung von Jugendamtsfällen sind oft dramatische Misserfolge zu erkennen. Misserfolge, die dadurch zustande kommen, dass es den SozialarbeiterInnen nicht gelingt, ihren KlientInnen respektvoll zu begegnen. Dass sie sie frühzeitig als nicht-kooperativ abstempeln, keinen Zugang zu ihnen suchen, nicht versuchen, deren Weltbild zu verstehen. Manchmal mag dieses Weltbild erschreckend sein, auch dann lohnt sich das Verstehen, schon um die Gefahren zu erkennen. Manchmal ist es erstaunlich nachvollziehbar, bedenkt man die persönliche Geschichte und die Situation, in der die KlientInnen ihr Leben führen müssen.

Die Lösung liegt in der Ambivalenz, in der Fähigkeit der sozialarbeiterischen Profis und der Organisationen, beides gleichzeitig zu sein: Genau und respektvoll, investigativ und verstehend, konfrontativ und unterstützend.

Und die Lösung liegt in einer Erhöhung des fachlichen Niveaus der Sozialen Arbeit. Fachliches Niveau auf der Ebene der Organisation, der Ebene der fachlichen Standards für die Vorgangsweise der einzelnen Fachkräfte, und der Fähigkeiten und des Wissens der Fachkräfte selbst.

Werner Freigang hat einen Jugendamtsfall analysiert, der mit dem Tod des Kindes endete. Er weist auf die fatale Unterscheidung zwischen „bloßer“ Beratung und Gefährdungsmeldung hin, und er fordert die Etablierung von Standardvorgehensweisen wie früh einsetzende zeitnahe Dokumentation, Anlegen eines „Gedächtnisses“ der Organisation, Maßnahmen zur Erhöhung der Fehlerfreundlichkeit der Abläufe. Fehlerfreundlichkeit meint, dass Fehleinschätzungen durch einzelne Fachkräfte zwar vorkommen können, eine Korrektur im weiteren Verlauf aber wahrscheinlich gemacht wird.

Was mich aber im Zusammenhang dieser Tagung besonders interessiert, das ist die diagnostische Aufgabe, die sich den Fachkräften stellt.

Bei der ersten Durchsicht einiger Katastrophenfälle drängt sich eine These auf, die ich Ihnen nun vorstellen will: Es konkurrieren zwei nur schwer zu vereinbarende Aufgaben bei der Situationseinschätzung: Die Aufgabe, eine Beziehung zu den KlientInnen zu etablieren, und die Aufgabe, eine faktenbasierte Situationseinschätzung zu erstellen. Oder anders gesagt: Es bedarf sowohl eines ausgeprägten Optimismus als auch eines ausgeprägten Pessimismus, um fachgerecht Situationen einschätzen und fachgerecht handeln zu können. Fehler passieren dann, wenn der Optimismus oder der Pessimismus allein bestimmend werden. In allen Katastrophenfällen wurden deutlich vorliegende Fakten, die Wachsamkeit nahegelegt hätten, ignoriert, ihre Bedeutung abgeschwächt.

Und hier zeigt sich ein Problem unserer Praxis. Wir müssen komplexe Situationen realitätsnah einschätzen, gleichzeitig die subjektive Sichtweise der KlientInnen beachten, den Prozess im Auge behalten, und jeweils rasch über unsere nächsten Schritte entscheiden. Das ist eine Überforderung, wenn es nicht gut abgesicherte fachliche Routinen der Situationseinschätzung gibt, also diagnostische Verfahren.

„Handeln in Unsicherheit“ ist ein konstitutives Merkmal der Arbeit des ASD im Kinderschutz ist, und Instrumente und Modelle können keine endgültige Sicherheit verschaffen. Dennoch muss es ein vordringliches fachliches Ziel sein, durch Transparenz und Nachvollziehbarkeit sowie durch fachliche Begründungen der Beurteilungsmaßstäbe eine weitestgehende Reduktion von Unsicherheit zu erzeugen.

Kritik an der Diagnostik

Noch vor einigen Jahren konnte man solche Sätze schreiben:

„Mit der psycho-sozialen Diagnose im traditionellen Verständnis wird der Wille des einzelnen Subjekts als Störfaktor im Verhältnis zu den gesellschaftlich vorgeschriebenen Verhaltensmodi beurteilt, und im Behandlungsplan werden die Konsequenzen festgelegt, die dafür Sorge tragen sollen, daß der unbotmäßige Wille des einzelnen zur gesellschaftlich erwünschten und vorgegebenen Funktionalität zurückfindet. Die soziale Diagnose in der Sozialen Arbeit kann somit als ein Ordnungsstandpunkt bestimmt werden - geboten werden Hilfen zur Ein- und Unterordnung in gesellschaftliche Verhältnisse, die ein Zurechtfinden erschweren und im Extremfall verunmöglichen.“

und weiter:

„Im Horizont dieser Perspektiven werden die KlientInnen auf die Anwesenheit oder Abwesenheit jener Eigenschaften hin untersucht, welche die SozialarbeiterInnen oder andere DiagnostikerInnen für wünschenswert erachten. Sind sie im Verhalten des einzelnen Klientel nicht oder nur erschwert aufzufinden, so werden sie theoretisch als ein Mangel oder als ein Defizit gefaßt, der bzw. das praktischer Behandlung nachgerade bedarf. Im Fokus methodischer Betrachtung stehen somit potentielle KlientInnen als Mängelwesen.“ (Schmidt-Grunert 1999)

Es ist dieses Verständnis, das Diagnostik immer nur als Persönlichkeitsdiagnostik verstehen kann, als Diagnostik abweichenden Verhaltens, das zu einer immer wieder leidenschaftlichen Ablehnung der Beschäftigung mit Fragen der Diagnose in der Sozialen Arbeit geführt hat.

Inzwischen scheint diese Klassische Kritik an der „psychosozialen Diagnose“ erledigt, sie verhindert jedenfalls nicht mehr die Beschäftigung mit dem Thema. Sie ist erledigt, weil sie sich gegen etwas anderes richtet, als wir mit dem Konzept der „Sozialen Diagnostik“ vorgestellt haben.

Dass die nix Einfaches ist, das dürfte klar sein. Ein kleiner Überblick über die Vielfalt der Ansätze lässt sich ja auf dieser Tagung gewinnen. Ich habe versucht, zu einer Systematik zu kommen und schlage nun ein Framework für die Einordnung der diagnostischen Verfahren vor.

Was sollen und können diagnostische Verfahren in der Sozialarbeit abbilden?

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Sie sehen hier eine Matrix, möglicherweise ist sie immer noch unvollständig. Alle 6 Dimensionen sind relevant für die Situationseinschätzung, alle 6 Dimensionen beeinflussen die Interventionsentscheidungen.

Für jede dieser Dimensionen gibt es beschreibbare Praktiken, wie sie fachgerecht eingeschätzt werden können, also diagnostische Verfahren. Für jede dieser Dimensionen existieren Maßstäbe der Beurteilung.

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Die Dimension der Normalität

Ich kann hier nicht die gesamte Matrix erläutern, ich will ihre Aufmerksamkeit nur auf 2 Dimensionen lenken. Da ist zuerst einmal die Dimension C, Normalität. Sie ist deshalb interessant, weil sie ja im Zentrum der von mir vorhin zitierten Polemik gegen psychosoziale Diagnostik gestanden ist, und weil im Foyer das Plakat einer studentischen Arbeitsgruppe hängt, das diese Kritik aufgreift.

Die diagnostischen Verfahren, die ich vorgeschlagen habe, haben diese Dimension bisher eher ausgeklammert, aber wir kommen nicht daran vorbei, dass „Normalität“ ein relevanter Maßstab ist. Es sind mehrere Formen von Normalität, die in eine Lagebeurteilung einfließen:

Zum Einen ist es die Normalität der Gesetze. Indem das gesatzte Recht den über das politische System prozedierten gesellschaftlichen Konsens widerspiegelt, ist es unserer Tätigkeit vorausgesetzt und ist es gleichzeitig ein objektives Rückzugsgebiet: Die Geltung des Gesetzes beendet die Diskussion. Wir mögen es für sinnlos halten, für falsch, aber das ist nicht mehr als unsere persönliche Meinung. An der Gültigkeit der Norm ändert das nichts. Sie ist eine objektive Bedingung unseres Handelns, und das, worauf man sich wohl oder übel beziehen muss.

Manche unserer deutschen KollegInnen gehen dabei so weit, dass sie Begriffe aus den Gesetzen zu diagnostischen Kategorien machen. Das hat schon einmal dazu geführt, dass wir uns mit Schweizer KollegInnen so unsere Gedanken über den Nationalcharakter der Deutschen machten. Aber das waren natürlich unwissenschaftliche Gedanken.

Zum Zweiten ist es die Normalität der Gesundheit bei medizinischen Diagnosen, die Normalität des anstandslosen Funktionierens des Bewusstseins bei psychologischen Diagnosen etc. Hier handelt es sich um Normalitäten, die von Erfahrungstatsachen ausgehen, vom Wissen über das Funktionieren des Systems menschlicher Körper, des Systems Bewusstsein, oder Psyche. Vor dieser Normalitätsfolie werden dann ggf. „Krankheiten“ oder „Störungen“ diagnostiziert, und diese Störungen haben ihre Eigendynamik, ihre je eigene Logik, wenn man so will ihre eigene „Normalität“. Wir nehmen in der Beratung Rücksicht auf diese abweichende Normalität, indem wir zum Beispiel Klienten sagen, dass unter diesen Bedingungen, den Bedingungen ihrer Krankheit, ihre Schwierigkeiten „normal“ sind. Das kann für sie etwas Tröstliches haben, kann die Entwicklung von realistischen Zielen erleichtern.

Sie sehen, „Normalität“ ist nicht nur das Konstrukt eines Herrschaftssystems, sondern „Normalität“ ist auch ein Konstrukt in den Köpfen der KlientInnen, an dem sie für sich selbst Maß nehmen.

Zuerst wollte ich folgenden Satz sagen: Es ist keine diagnostische Leistung der Sozialarbeit, Normalität festzustellen, das tun in der Regel andere. Dann bin ich bei einer kritischen Überprüfung dieser Behauptung auf Formen und Verfahren gestoßen, wo es sehr wohl der Sozialarbeit überantwortet wird, Normalität einzuschätzen.  Aber die Position der KlientInnen im Feld der Normalitäten ist etwas, was die KlientInnen selbst und was wir als ihre BeraterInnen beobachten und als wesentliche Rahmenbedingung ihres Lebens, ihrer Probleme und der möglichen Lösungen im Blick zu behalten haben.

Ja, Sozialarbeit ist auch an der Konstruktion und Definition von Normalität beteiligt und soll daran beteiligt sein. In den 1970er-Jahren zum Beispiel hatte Sozialarbeit wesentlich Anteil daran, dass die bis dahin in den Bereich der geduldeten Normalität fallenden Körperstrafen für Kinder, die sogenannten „gsunde Watschen“, geächtet wurde. Heute ist es gesellschaftlicher Konsens, dass die „gsunde Watschen“ nicht mehr in den Bereich der akzeptierten Normalität fällt.

Andersrum war Sozialarbeit immer wieder wichtig bei der Erringung gesellschaftlicher Akzeptanz für abweichende, minoritäre Normalitäten: Homosexualität, Wohnungslosigkeit etc.

Die Profession beteiligt sich also am Diskurs darüber, was „normal“ ist und was nicht als „normal“ oder akzeptiert gelten soll. Und sie setzt sich auch am Fall mit dieser Frage auseinander. Daher bleibt die Normalitätsdimension ein wichtiges Element der Diagnostik. Und zwar in der Regel nicht, um den KlientInnen ihre Abweichung vorzuhalten und über ihre Köpfe hinweg ein Normalisierungsprogramm zu entwerfen, sondern um die Abweichung als relevante Bedingung für ihre Handlungsmöglichketen in den Blick zu bekommen. Sei die Abweichung nun eine Beeinträchtigung der körperlichen und psychischen Funktionen, sei sie Devianz oder anderes.

Die Abweichung ist im doppelten Sinne formend für die Möglichkeiten der Lebensführung: Als soziales Faktum, und als subjektives Faktum. In beiden Formen ist sie Gegenstand von Beratung und beeinflusst die möglichen Interventionsstrategien.

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Die Dimension der Sozialen Einbindung

Die zweite Dimension, die ich näher erläutern will, ist die Dimension E., die Einbindung in das Soziale. Die ist mir besonders wichtig. Sie scheint mir ein Kernbestand des Gegenstandsbereichs der Sozialarbeit zu sein. Und es ist eine gefährdete Dimension, eine, die aus der Aufmerksamkeit verschwindet, wenn ihr die Profession nicht Geltung verschafft.

Die Dimension umfasst zwei verschiedene, einander gegenseitig ergänzende Modi der Verbindung von Menschen mit dem „Sozialen“ bzw. dem Gesellschaftlichen.

Der erste – vertikale – Modus ist die Einbindung von Personen – für uns also: KlientInnen – in den über Funktionssysteme vermittelten Austausch von Waren, Dienstleistungen, staatlichen Transferleistungen, in Gestaltung und Nutzung gesellschaftlicher Güter.

Der zweite – horizontale – Modus ist der nicht über Funktionssysteme, sondern über persönliche Beziehungen (verwandtschaftliche, nachbarschaftliche, freundschaftliche Beziehungen) vermittelte direkte Austausch mit Anderen.

Beide Modi der Einbindung in das Soziale sind in hohem Grade relevant für die Möglichkeiten der Lebensführung und für das Selbstverständnis der Personen, für ihre „Identität“. Es sind zwei einander ergänzende Weisen, sich LebensMittel zu sichern, also Weisen des Zugangs zu den materiellen und immateriellen Ressourcen der Lebensführung.

Die beiden von mir vorgeschlagenen diagnostischen Instrumente für die soziale Einbindung kartographieren je einen dieser Modi: das Inklusions-Chart die „vertikale“ Teilhabe an Funktionssystemen, die Netzwerkkarte die „horizontale“ Einbindung in Netze persönlicher sozialer Austauschbeziehungen.

Es ist wahrscheinlich kein Zufall, dass Netzwerkkarte und Inklusions-Chart von allen von mir vorgeschlagenen Verfahren am meisten Resonanz bei PraktikerInnen gefunden haben. Die Dimension der sozialen Einbindung ist jene, für die im Feld bisher am wenigsten plausible und mächtige Instrumente gebräuchlich waren. Es ist eine Dimension, die oft unter den Tisch fällt, und die doch reiche und aussichtsreiche Interventionsmöglichkeiten eröffnet.

Dabei musste die Netzwerkkarte nicht erfunden werden, sie lag als Instrument bereits vor, es gibt reiche Literatur zum Thema, die in der Profession aber wenig rezipiert wurde.

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Die Inklusions-Chart ist neu, ist übersichtlich, ist relativ einfach gestrickt und gerade deshalb m.E. sehr hilfreich. In ihr werden Grad und Tendenz der Inklusion der KlientInnen in die gesellschaftlichen Funktionssysteme kartographiert. Sie ist eine Bestandsaufnahme der Inklusion und ihrer möglichen Gefährdung. Und damit ein Instrument, geschaffen für eine Profession, die, um mit Dirk Baecker zu sprechen, die „Reparatur sozialer Adressen“ zur Aufgabe hat.

Inklusions- und Netzwerkdiagnostik sollte zu einer Selbstverständlichkeit werden. Sie beschäftigt sich mit Bereichen, die zur Kernkompetenz der Sozialen Arbeit gehören.

Die Verbindung der Dimensionen

Ich habe sechs Dimensionen benannt:

  • Probleme der Alltagsbewältigung, mit der Leitfrage: Mit welchen Schwierigkeiten ist der Klient bei der Lebensführung konfrontiert?
  • Relevanzstruktur, mit der Leitfrage: Was ist für die KlientInnen subjektiv und objektiv wichtig und aussichtsreich zu bearbeiten?
  • Normalität, mit der Leitfrage: Welche Abweichungen von welcher Normalitätsfolie sind erkennbar (und was bedeutet das für die Lebensführung der KlientInnen)?
  • mögliche Programme, mit der Leitfrage: Anhand welches Merkmals der Situation oder d. Klienten dockt welches Programm an diesen Fall mit Unterstützung oder Sanktionen an?
  • Einbindung in das Soziale, mit der Leitfrage: Wie ist Klient in soziale Netze eingebunden und in die Kommunikation gesellschaftlicher Funktionssysteme inkludiert?
  • und schließlich Status des Unterstützungsprozesses, mit der Leitfrage: Wie ist der Modus der Kooperation mit dem klienten und anderen Beteiligten?

Dazu liegt quer die Frage der Geschichte, der Vorgeschichte des Falles, der Biographie.

Die Grenzen zwischen diesen Dimensionen sind nicht scharf gezogen, es gibt Überschneidungen, gegenseitigen Einfluss. Aber jeder der Dimensionen sind geeignete Verfahren der Analyse und Diagnose zuordenbar.

Die Entscheidung, was denn nun im Fall zu tun sei, erfordert einen zumindest kurzen Blick auf alle Dimensionen. Damit ist auch schon klar, dass nicht ein einzelnes diagnostisches Verfahren, das immer nur eine Dimension abbilden kann, hinreichend für eine Interventionsentscheidung sein kann. Es kann Richtungen der Interventionsentscheidung, der Bearbeitungsstrategie nahe legen, es wird aber immer eine nachfolgende Einschätzung nötig sein, wie im Kontext der anderen Dimensionen die Strategie aussehen kann. Da kann es schon sein, dass die Feststellung einer Kindeswohlgefährdung – eine Einschätzung in der Normalitätsdimension – die Fremdunterbringung eines Kindes nahe legen würde, die Analyse des sozialen Netzes – Dimension E – aber andere Vorgehensweisen aussichtsreich erscheinen lässt, zum Beispiel die Unterstützung der besorgten und engagierten Großeltern, die durch ein hinreichendes Maß sozialer Kontrolle und nachgehender Unterstützung das Risiko für das Kind entscheidend minimieren können. Andererseits könnte der Befund, dass die Eltern sich auch noch sozial isoliert haben, eine eingreifende Maßnahme dringlich erscheinen lassen. 

Das nur als Beispiel, wie eine Dimension durch eine andere kommentiert wird. Diese Beispiele könnten unter Einbeziehung weiterer Dimensionen noch lange fortgesetzt werden.

Ich gebe zu, wenn ich mir dieses Raster anschaue, wundere ich mich, dass unsere BerufskollegInnen sich überhaupt trauen, jemals eine Interventionsentscheidung zu treffen. Da liegt doch nahe, sich alles ganz genau anzuschauen, immer noch ein weiteres Verfahren anzuwenden, und mit ziemlicher Sicherheit wüssten wir dann überhaupt nicht mehr, was denn zu tun wäre. Die Komplexität steigt ins Unermessliche. Und was tun Menschen, wenn die Situation unüberblickbar wird? Sie haben einige Möglichkeiten. Eine davon ist die, sich tot zu stellen, also überhaupt nix mehr zu tun. Eine andere ist die, wild zu agieren, also ganz einfach irgendwas zu tun, und das noch energisch. in der Regel heißt das, sich einen Teilaspekt herauszupicken, den zum Wichtigsten zu erklären, alles andere zu vergessen. Es gibt noch einige andere Möglichkeiten, und alle sind sie nicht besonders erbaulich.

So gesehen wäre es also vielleicht das Beste, diese Matrix gleich wieder zu vergessen, sich ein oder zwei Lieblingsinstrumente der Diagnostik auszusuchen, sich auf die zu konzentrieren. So bleibt man wenigstens handlungsfähig.

Ich gebe zu, das hat was. Und mit ziemlicher Sicherheit ist es eine Vorgehensweise, die besser ist, als überhaupt keine diagnostischen Verfahren anzuwenden, sich nur dem Alltagsverstand und dem Bauchgefühl anzuvertrauen. Jedes Verfahren, das man diszipliniert anwendet, ist ein kleines Forschungsprojekt am Fall, das überraschende Ergebnisse bringen kann, das einen mitunter verstörenden oder befreienden Kommentar zu meiner spontanen Einschätzung der Sachlage beitragen kann.

Ich schlage vor, dieses Raster als Mittel der Relativierung zu verwenden. Es zeigt mir, was auch noch bedacht werden könnte, es dient der Einschätzung, welcher Aspekt bisher vielleicht unter den Tisch gefallen ist. Und es könnte gut sein, dass die Beschäftigung mit diesem Aspekt mir den entscheidenden Hinweis gibt.

Ich schlage weiters vor, dieses Raster als ein Raster der Bescheidenheit zu verwenden. Es macht deutlich, was mit einem Verfahren erfasst wird, damit macht es auch deutlich, welche Aspekte nicht erfasst werden.

Es dürfte deutlich geworden sein, dass ich die Frage, die im Titel meines Referats steht, verneine. „One for all“, also ein diagnostisches Instrument, das alle relevanten Dimensionen abbildet, nach Regeln gewichtet und mir am Ende präzise auswirft, was zu tun ist, dass es dieses Instrument nicht gibt und nicht geben kann.

Diagnostische Verfahren und der Prozess

Und dass es das nicht geben kann, hat weniger mit der logischen Unmöglichkeit der Abbildung aller Dimensionen in einem auswertbaren Formular zu tun. Es wäre zwar aufwändig, das hinzukriegen, aber irgendwie wäre das schon zu schaffen. Mit Skalierungen, bedingten Gewichtungen etc., ein gewaltiges Projekt sozialarbeitswissenschaftlicher Hirnwichserei.

Dass es sinnlos ist, ein solches allumfassendes Instrument zu konstruieren, hat etwas mit der Eigenart des Unterstützungsprozesses zu tun. Der verlangt nämlich, dass wir sofort handeln, sofort Intervenionsentscheidungen treffen, und damit, dass die KlientInnen und ihre Lebenssituation nicht stillhalten, während wir an unserer umfassenden Diagnose arbeiten. Und damit, dass wir nicht diagnostizieren können, ohne zu intervenieren. Weil die Befragung der KlientInnen bereits Intervention ist, die Situation verändert (genau genommen in den Dimensionen A, B und F).

Wir agieren in der Zeit, und die Zeit schreitet voran. Wir sind keine externen BeobachterInnen, die in aller Ruhe analysieren können. Wir können nicht Nicht-Handeln. Was wir diagnostizierend machen können, ist Aktionsforschung. Mittendrinstehen im Prozess, uns fallweise ein Verfahren vornehmen, mit dem wir verlangsamen, mit dem wir den Blick auf die Fakten richten.

Vor einigen Tagen habe ich mit einer Kollegin gesprochen, die in einem Environment arbeitet, das nur einen diagnostischen bzw. begutachtenden Auftrag hat, ich glaube, sie ist im Publikum. Wir haben darüber gesprochen, dass dieser Auftrag gar nicht durchführbar ist. Das diagnostische Gespräch ist gleichzeitig ein Beratungsgespräch, ob man das jetzt so sehen will oder nicht.

Wir müssen also pragmatisch vorgehen. Wir können i.d.R. nicht auf die umfassende Diagnose bauen. Und das ist kein Argument für Beliebigkeit. Die Dimension, die wir uns anschauen, die sollte sorgfältig und regelgerecht angesehen werden. Nur so besteht die Chance, dass wir die Ergebnisse der von uns verwendeten Verfahren nicht verfälschen. Wenn es denn eine Lehre aus den Katastrophenfällen gibt, dann ist es die: Man soll den Fakten eine Chance geben, ohne Würdigung von Fakten keine Professionalität. und der beste Weg, Fakten zu würdigen, ist der, unser Bauchgefühl, unsere spontanen Impulse des Zurechtbiegens von Fakten zumindest für eine gewisse Zeit im Zaum zu halten. Genau dafür sind die Anwendungs- und Interpretationsregeln von Verfahren gemacht.

Sie sehen, ich plädiere für eine gewisse methodische Strenge bei der Anwendung von diagnostischen Verfahren. Ich plädiere aber auch für professionswissenschaftliche Disziplin. Praktische Beliebigkeit korrespondiert mit einem noch recht unreifen Umgang mit solchen Fragen in der professionsbezogenen Wissenschaft. Ilse Arlt sprach von der Notwendigkeit eines „anerkannten geistigen Forums“ für unsere Profession. Ein solches Forum hätte auch die Aufgabe, Standards zu erarbeiten, zum Beispiel zu diskutieren, welche der zahlreichen in der Literatur vorfindlichen Netzwerkkarten für die Sozialarbeit aus welchen Gründen am besten geeignet sind. So etwas hat Arlt, ihr Werk resümierend, verlangt. Und es wäre an der Zeit, das Projekt anzugehen.

Noch eine Arbeit wäre zu leisten: Wir brauchen mehr Klarheit darüber, wann eine genauere Betrachtung eines Aspekts der Situation indiziert ist. Beim Kinderschutz mag hier der Terminus „Verdacht“ angebracht sein, in anderen Zusammenhängen ist er es weniger. Im Kern handelt es sich aber um das Gleiche: Um die Frage, woran ich erkennen kann, dass der Klient und/oder ich zu wenig wissen, um sinnvoll und hoffnungsträchtig auf die Situation reagieren zu können.

Die Standardisierung von Verfahren ist keine Standardisierung der sozialarbeiterischen Vorgehensweise generell, sondern eine Standardisierung von Teilelementen.

Aber: bestimmte Verfahren können in bestimmten Situationen unabdingbar sein, z.B. kann vor eingreifender Hilfe die Anwendung eines Verfahrens professioneller Standard sein. Im Kinderschutz werden Schritte in diese Richtung gemacht.

Methodik und Diagnostik

Nun noch einige Bemerkungen zum Verhältnis von Diagnostik und Methodik.

Mancherorts mag die Illusion aufkommen, ein Instrument könne ohne sozialarbeiterischen Fachverstand angewendet werden. Sobald ein beschriebenes Verfahren vorliege, könne das auch von wenig qualifiziertem Personal, quasi bürokratisch, angewendet werden. Das ist hier genauso ein Unsinn wie in der Psychologie oder in der Medizin. Ohne den Einsatz von Fachverstand liefern Verfahren unbrauchbare Ergebnisse, ohne Fachverstand kann die Bedeutung eines Ergebnisses nicht richtig interpretiert werden, und ohne Fachverstand besteht die Gefahr, dass die Diagnose den Prozess behindert.

Es bedarf kunstgerechter Gesprächsführung, damit die KlientInnen mitarbeiten, und mitarbeiten müssen sie, weil wir auf ihre Informationen angewiesen sind. Es bedarf bei der Auffüllung diagnostischer Raster ständig der Bewertung von Informationen mithilfe beruflichen Wissens und beruflicher Erfahrung. Die Objektivität unserer Verfahren ist eine beschränkte, prekäre. Wenn z.B. beim PIE die Problemintensität und die Copingfähigkeiten der KlientInnen zu skalieren sind, so fließt in diese Skalierung berufliche Erfahrung ein, ohne sie ist das nicht hinzukriegen.

Der Fachverstand hat u.a. folgende Elemente:

  • Kritische Haltung zur Glaubwürdigkeit von Quellen
  • Kritische Haltung zu eigenen im diagnostischen Prozess auftretenden Gefühlen und gefühlsmäßigen Einschätzungen: passen Sie mit den Fakten zusammen?
  • Kritische Haltung zu eigenen spontanen Klassifizierungen und Attribuierungen
  • Erfahrung mit „Fällen wie diesem“
  • Eine gewisse Abgeklärtheit und ein Wissen über die verschlungenen und vielfältigen Wege zu einem „gelingenden Leben“, dessen Maßstab keineswegs in erster Linie „Angepasstheit“ und „Normalität“ ist („Lebensweisheit“)
  • Reflexivität in Bezug auf gesellschaftliche und organisationale Routinen und Normen
  • Urteilsfähigkeit, wann im Prozess welches Instrument den Prozess wie beeinflusst (stört, weiterbringt)
  • professioneller Optimismus (der Glaube an die Möglichkeit, zu jedem Zeitpunkt des Prozesses die Situation zum Besseren (aber nicht immer zum „Guten“) wenden zu können
  • professioneller Pessimismus, der die schlimme Variante als Möglichkeit immer mitdenkt
  • ... und das übliche professionelle Wissen über die gesetzlichen, sozialen, organisationalen Rahmenbedingungen, das Wissen über die Potenziale von Personen etc.

Fachliches Können bleibt also das Wichtigste. Es soll erweitert werden, nicht ersetzt. Nur so ist die nötige Beteiligung der KlientInnen am Prozess möglich. Als kleiner Hinweis: Ich schlage ja auch eine Reihe von kooperativen Verfahren voraus, die schon durch ihre Konstruktion die KlientInnen hereinholen in den diagnostischen Prozess, die eine Einheit von Diagnose und Intervention konstituieren.

Resümee

Wir sind von einem Katastrophenfall ausgegangen, einem Fall, bei dem die Behörde sich etwas voreilig allzusicher war, sicher keine Fehler begangen zu haben. Das Kriterium der Richtigkeit einer Situationseinschätzung ist immer der weitere Fortgang des Falles. Unsere gestrige Einschätzung kann heute schon obsolet sein. Und: wir wissen immer zu wenig, Gott sei Dank. Wüssten wir alles, wir könnten nichts mehr tun. Voraussetzung des Gelingens ist die Genauigkeit bei gleichzeitigem Wissen über die Unmöglichkeit von Vollständigkeit.

Der von mir vorgeschlagene Rahmen sollte dabei helfen. Er zeigt auch, dass Problemdiagnostik und Ressourcendiagnostik keine entgegengesetzte, einander ausschließende Strategien sind, von denen die eine moralisch höher zu bewerten wäre als die andere. Sie gehören untrennbar zusammen.

Vor nun schon einigen Jahren hat Dirk Baecker einen Text von Italo Calvino interpretiert, und hat Werte empfohlen, die für unseren Umgang mit unserem Gegenstand und unseren professionellen Aufgaben ebenso hilfreich sind, wie für die Literatur (für die hat Calvino sie gedacht) und fürs Management (für das hat Baecker sie gedacht):

Diese Werte sind:

  • Leichtigkeit
  • Schnelligkeit
  • Genauigkeit
  • Anschaulichkeit
  • Vielschichtigkeit
  • Konsistenz.

Möge das gelingen. Möge die Verbesserung unserer diagnostischen Fertigkeiten zu einer flexibleren und intelligenteren Professionalität führen, und nicht zu einer expertokratischen Verhärtung.

 

Literatur

Ader, Sabine (2006): Was leitet den Blick? Wahrnehmung, Deutung und Intervention in der Jugendhilfe. Weinheim und München.

Baecker, Dirk (1993): Sechs Werte, die bleiben. In: SOCIALmanagement Nr. 1.  S. 55. 

Schmidt-Grunert, Marianne (1999): Methoden in der Sozialen Arbeit – zwischen Bevormundung und Aushandeln. In: standpunkt : sozial Nummer 3.  S. 5-14.

Weick, Karl E. / Sutcliff, Kathleen M. (2003): Das Unerwartete managen.